SP Ebikon unterstützt das Spitalgesetz – lehnt jedoch die Teilrevision des Finanzausgleichs ab

Die SP Ebikon setzt sich entschieden für eine starke, wohnortnahe Gesundheitsversorgung ein und unterstützt daher das neue Spitalgesetz, über das am 18. Mai 2025 abgestimmt wird. Die gesetzliche Sicherung der Spitalstandorte Luzern, Sursee und Wolhusen ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Service public im Gesundheitswesen.​

Gleichzeitig lehnt die SP Ebikon die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes ab. Obwohl wir anerkennen, dass der Finanzausgleich reformbedürftig ist, darf eine Zwischenlösung nicht zu Lasten von Gemeinden gehen, die bereits mit schwierigen finanziellen Verhältnissen kämpfen – wie Ebikon. Die vorliegende Teilrevision verschärft die Ungleichheit und schwächt die Handlungsspielräume finanzschwacher Gemeinden zusätzlich.​

Wir fordern den Regierungsrat, insbesondere Finanzdirektor Reto Wyss, auf, unabhängig vom Ausgang der Abstimmung, unverzüglich eine umfassende Totalrevision des Finanzausgleichs anzugehen. Insbesondere die Ausgabenlast in den Bereichen Bildung und Soziales muss in einer Totalrevision stärker berücksichtigt werden. Gemeinden wie Ebikon tragen in diesen Bereichen eine besonders hohe Verantwortung, was sich auch finanziell stark bemerkbar macht. Diese strukturellen Unterschiede dürfen im neuen Finanzausgleich nicht länger vernachlässigt werden, wenn ein fairer und solidarischer Ausgleich zwischen den Gemeinden erreicht werden soll.

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